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Vorgaben für Energieaudits
Quelle: GUTcert, BAFA, LfU
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 8ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) veröffentlicht.
3. Änderung am Merkblatt (Stand: 13.02.2019)
- Überarbeitung des Kapitels „1.1 Hintergrund“
- Überarbeitung des Kapitels „1.2 Kerninhalte“
- Überarbeitung des Kapitels „2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status“
- Überarbeitung des Kapitels „3.1 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs“
- Überarbeitung des Kapitels „3.2 Durchführung des Energieaudits“
- Überarbeitung des Kapitels „5.1 Stichprobenverfahren des BAFA“
- Überarbeitung des Kapitels „5.2 Nachweis der Durchführung“
- Überarbeitung des Kapitels „5.3 Nachweis der Freistellung“
- Kapitel 5.4 „Nachweis bei Einführung …“ entfällt
- Überarbeitung Kapitel 6 „Bußgeldvorschriften“
Neu: Leitfaden zur Erstellung von Energieautitberichten
Neu ist der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA.Die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis hatten gezeigt, dass bei den Anforderungen an Energieaudits Verbesserungsbedarf besteht, um die Qualität der Energieauditberichte zu erhöhen.
Weiterführende Informationen
Links
- BAFA: Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG
- BAFA: Merkblatt für Energieaudits (PDF)
- BAFA: Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA (PDF)