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Nationaler Durchführungsplan unter dem Stockholmer Abkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
(2008)
Das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen fordert die Vermeidung und Verminderung des Umwelteintrages von 12 langlebigen und anreicherbaren - und damit besonders gefährlichen Chemikalien. Für die Berichterstattung müssen die Staaten die Emissionsquellen dieser persistenten organischen Schadstoffe (POPs) identifizieren und die freigesetzten Mengen pro Jahr in einem Emissionsinventar quantifizieren. Deutschland hat deshalb Datenerhebungen für unbeabsichtigt freigesetzte POPs durchgeführt und sie im vorliegenden Forschungsbericht veröffentlicht.