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Anforderungen für Meldungen von besorgniserregenden Stoffen in Produkten
(2020)
Ab dem 5. Januar 2021 müssen Informationen über Erzeugnisse, die einen besonders besorgniserregenden Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % w/w enthalten und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, der ECHA gemeldet werden. Die SCIP-Meldepflicht gilt ab diesem Datum.
Der Leitfaden der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur SCIP Datenbank soll den Nutzer bei der Erfüllung der Meldepflichten gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (Waste Framework Directive, WFD) unterstützen.