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Anerkennung von Kfz-Ausbildungsstätten gem. § 5 Abs. 3 der ChemKlimaschutzV: Wo finde ich Informationen zum Thema Sachkundenachweis und Schulungsstätten für Kfz-Klimaanlagen?

Antwort von: LfU

Ab 4. Juli 2010 dürfen Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen nur noch von Personen ausgeführt werden, die eine erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungs-/Trainingsprogramm nach VO (EG) Nr. 307/2008 nachweisen können.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema für Sie zusammengestellt.