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Kältemittel R123: Gibt es Regelungen zu dem Chlor/Fluor-haltigen Kältemittel R123?

Antwort von: LfU

R123 (Dichlortrifluorethan) wird zur Gruppe der H-FCKW gerechnet. Ist die Herstellung und Verwendung von R123 wegen des sowohl geringen ODP-Werts (Ozone depleting potential - Ozonabbaupotenzial) von 0,02 als auch geringen GWP-Werts (Global warming potential - Erderwärmungspotenzial) von 120 zur Zeit noch nicht beschränkt?

R123 fiel unter die EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen vom 29. Juni 2000. Anwendungen von R123 regelte deren Artikel 5. Diese Verordnung wurde abgelöst durch die EG-Verordnung Nr. 1005/2009.

Ab 1. Januar 2010 sind die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwasserstoffe verboten, die im Anhang I der EG-Verordnung Nr. 1005/2009 gelistet sind. Dies betrifft auch R123.

Erlaubt ist nur noch die Verwendung als Verarbeitungs-Hilfsstoff in Anlagen, die am 1. September 1997 bereits bestanden und unter der Voraussetzung, dass die Emissionen unbedeutend sind. Diese Ausnahme gilt bis spätestens zum 31.12.2019.

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte direkt mit den örtlichen Behörden Kontakt auf. Ansprechpartner in Bayern für diese Fragestellungen ist die Gewerbeaufsicht.