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BVT-Schlussfolgerungen für Chemie-Branche und Nichteisenmetallindustrie veröffentlicht
Quelle: EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat im Juni 2016 zwei weitere Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: am 09. Juni für die Abwasser-/Abgasbehandlung und -managementsysteme in der Chemie-Branche und am 30. Juni für die Nichteisenmetallindustrie. Dies bedeutet, dass innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichungstermin die betroffenen Anlagen den neuen Anforderungen entsprechen müssen. BVT-Schlussfolgerungen sind ein Bestandteil der BVT-Merkblätter. Die Merkblätter stellen den Maßstab für den im deutschen Umweltrecht verwendeten Rechtsbegriff "Stand der Technik" dar. Die Dokumente bilden den jeweils aktuellen Kenntnisstand über einen bestimmten Industriezweig ab.