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REACH-Kandidatenliste erneut erweitert.
Quelle: IHK Schwaben
Nach der Aufnahme von vier neuen Stoffen als SVHCs in die Kandidatenliste unter REACH im Januar 2022 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 10. Juni 2022 die REACH-Kandidatenliste erneut um einen Stoff (N-(hydroxymethyl)acrylamid) erweitert. Der betroffene Stoff kann etwa in Polymeren, Textilien, Leder oder Farben und Lacken vorkommen.
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Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste hat Informationspflichten der Unternehmen zur Folge. So müssen Kunden informiert werden, wenn in Erzeugnissen ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Derartige Erzeugnisse müssen auch an die SCIP-Datenbank bei der ECHA gemeldet werden.