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Hinweise zur SCIP-Datenbank der ECHA

Quelle: ECHA, IHK Schwaben

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stellt Unternehmen die SCIP-Datenbank zur Verfügung. In dieser Datenbank werden Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen erfasst.

SCIP steht für „Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“. Nach der Abfallrahmenrichtlinie muss der Lieferant eines Erzeugnisses, das SVHC in einer Konzentration > 0,1 Massenprozent enthält, seit Januar 2021 bestimmte Informationen an die ECHA melden.
Mithilfe der Informationen aus der Datenbank können Abfallbewirtschaftungseinrichtungen Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, besser sortieren und recyceln, und Verbraucher können bewusster entscheiden, wie sie solche Erzeugnisse am besten verwenden und entsorgen.

Mit der Datenbank werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  • Verringerung der Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, indem die Ersetzung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird.
  • Bereitstellung von Informationen, mit deren Hilfe die Abfallbehandlung weiter verbessert werden kann.
  • Befähigung der Behörden, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen während deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste.

Die IHK Schwaben stellt die momentane Umsetzung dieser Verpflichtung dar und gibt Empfehlungen für betroffene Unternehmen.