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Neues Meldeportal zu harmonisierten Giftinformationen kann getestet werden
Unternehmen, die von der Meldepflicht von harmonisierten Giftinformationen nach Anhang VIII CLP betroffen sind, können jetzt die Übermittlung der Meldungen testen. Die ECHA stellt hierfür ein Meldeportal zur Verfügung, das es ermöglicht, die Informationsübermittlung in diversen Konstellationen zu testen.
Anhang VIII der CLP-Verordnung sieht eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen von gefährlichen Gemischen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor. Die Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern dienen der gesundheitlichen Notversorgung. Die deutsche nationale Meldestelle ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die erste verbindliche Anwendungsfrist des Meldeportals für Unternehmen beginnt nach einjähriger Verschiebung im Januar 2021.