- Startseite
- >> Chemikalien
- >> Meldungen
- >> Detailseite
REACH: Eigenkontrolle der KMU-Angaben und bevorstehende Erweiterung der Vollständigkeitsüberprüfung
Unternehmen, die sich im Rahmen der Stoffregistrierungen unter der REACH-Verordnung zwischen 2016 und 2019 als klein- oder mittelständisch (SME) definiert haben, sollten ihre Unternehmensgröße mit den damaligen Angaben vergleichen. Bei Abweichung rät die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zur Aktualisierung der Angaben in REACH-IT sowie zu einem Hinweis an die ECHA per E-Mail.
Die Frist hierfür lief am 11. Februar 2020 ab; ein Nachtrag sollte von daher zügig erfolgen, um mögliche Zusatzgebühren im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung zu vermeiden. Hintergrund ist, dass fälschlicherweise in Anspruch genommene reduziertere Gebühren unterbunden werden.
Die ECHA kündigt weiter an, dass im April 2020 eine Erweiterung der Vollständigkeitsüberprüfung ("completeness check") der Registrierungsdossiers bevor steht. Für Unternehmen bedeutet dies, dass damit genauere Vorgaben zur Informationsübermittlung bei der Einreichung oder Aktualisierung von Dossiers einhergehen.