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Erweiterte Regeln für Nanomaterialien

Quelle: IHK Mainfranken

In der REACH-Verordnung fehlten bisher konkrete Vorgaben zum Umgang ‎mit Nanomaterialien. Mit der ‎Anpassung und Ausgestaltung der Verordnung werden nun klarere und eindeutige ‎Regeln für Nanomaterialien auf dem europäischen Markt eingeführt.‎

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien zukünftig eine ‎Risikobewertung für Mensch und Umwelt für die jeweiligen registrierten Formen ‎durchführen. Alle Akteure innerhalb der Lieferkette, sowohl die Registranten als ‎auch die nachgeschalteten Anwender, die der REACH-Verordnung unterliegen, ‎müssen zudem für die nanoskaligen Substanzen spezifische Daten erfassen und ‎weiterleiten. ‎Die Klarstellungen und neuen Regelungen sind ab 1. Januar 2020 verpflichtend ‎anzuwenden und gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende ‎Registrierungen.

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