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Erweiterte Regeln für Nanomaterialien
In der REACH-Verordnung fehlten bisher konkrete Vorgaben zum Umgang mit Nanomaterialien. Mit der Anpassung und Ausgestaltung der Verordnung werden nun klarere und eindeutige Regeln für Nanomaterialien auf dem europäischen Markt eingeführt.
Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien zukünftig eine Risikobewertung für Mensch und Umwelt für die jeweiligen registrierten Formen durchführen. Alle Akteure innerhalb der Lieferkette, sowohl die Registranten als auch die nachgeschalteten Anwender, die der REACH-Verordnung unterliegen, müssen zudem für die nanoskaligen Substanzen spezifische Daten erfassen und weiterleiten. Die Klarstellungen und neuen Regelungen sind ab 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden und gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen.