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Bayern – aktualisierte Merkblattsammlung für den Vollzug der Altlastenbearbeitung
Quelle: LfU
Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) trat am 01. August 2023 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2023 fast alle Merkblätter für die Altlastenbearbeitung in Bayern überarbeitet.
Die Merkblätter für die Altlastenbearbeitung in Bayern wurden an die geänderten Vorgaben sowie an neue Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst und redaktionell überarbeitet.
In neuer Fassung stehen folgende Merkblätter auf der LfU-Webseite in der Merkblattsammlung unter Teil 3.8 Gewässerverunreinigungen und schädliche Bodenveränderungen/Altlasten zur Verfügung:
- zur Untersuchung und Bewertung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser (Nr. 3.8/1),
- zur natürlichen Schadstoffminderung bei Grundwasserverunreinigungen (Nr. 3.8/3),
- zur Probenahme von Boden und Bodenluft für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser (Nr. 3.8/4),
- zur Untersuchung von Bodenproben und Eluaten für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser (Nr. 3.8/5),
- zur Entnahme und Untersuchung von Wasserproben für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser (Nr. 3.8/6),
- für die Historische Erkundung (Nr. 3.8/7) und
- zur Untersuchung und Bewertung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft (Nr. 3.8./8)