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Beste verfügbare Technik BVT (BREFs) - Fakten, Hintergründe und Links

Quelle: UBA

Die "Beste Verfügbare Technik" (englisch: BAT) ist ein zentrales Konzept der Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). Diese IE-RL ist zum 6. Januar 2011 in Kraft getreten und löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab.

Gemäß Art. 11 der IE-RL sind beim Betrieb von Anlagen zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß Anhang I der IE-RL alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen zu treffen und dabei die BVT anzuwenden.

Definition nach Art. 3 der IE-RL

BVT wird in Art. 3 allgemein definiert als "effizientester und fortschrittlichster Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der bestimmte Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte und sonstige Genehmigungsauflagen zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern".

Entwicklung und Bedeutung der BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen

Zur Konkretisierung der BVT wurden im Rahmen eines von der Europäischen Kommission organisierten Arbeitsprogramms technische Hintergrundinformationen erstellt (BVT-Merkblätter; engl.: Best Available Techniques Reference Documents, kurz: BREFs). Sie enthalten tätigkeitsbezogen insbesondere eine Beschreibung der angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und Verbrauchswerte sowie die resultierenden Erkenntnisse. Die BVT-Merkbklätter werden in mehrjährigem Abstand überprüft und bei Erfordernis angepasst. Die wesentlichen Schlussfolgerungen aus BVT-Merkblättern werden in einem jeweils eigenständigen Dokument, einer "BVT-Schlussfolgerung", festgelegt. Diese BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenz bei der Festlegung von Genehmigungsauflagen zu berücksichtigen (Näheres siehe § 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Nach Anlage 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dienen Informationen aus BVT-Merkblättern als Kriterien zur Ermittlung des Stands der Technik.

Hintergrund der IE-RL

Ziel der IE-RL ist es sicherzustellen, dass industrielle Tätigkeiten mit besonderem Umweltgefährdungspotenzial EU-weit einer Genehmigungspflicht unterliegen. Das Konzept der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung soll dabei sicherstellen, dass durch Genehmigungsauflagen Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie der Energieeinsatz durch eine medienübergreifende Optimierung der angewandten Technik so gering wie möglich gehalten werden. Die BVT-Dokumente und -Schlussfolgerungen dienen hierfür als einheitliches Referenzsystem.