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Merkblätter und Vollzugshinweise
Quelle: LfU
Auf den LfU-Internetseiten finden Sie Informationen
zu
- Abfällen
- Abfalleinstufung in Bayern
- Probenahme
- Anforderungen an Probenahme-Lehrgänge, hier Probenahme-Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA-Richtlinie PN 98
- Anerkennung von Fachstellen, hier Zulassung/Notifizierung von Altholzuntersuchungsstellen in Bayern
- speziellen Anlagen.
Zu folgenden Abfällen wird informiert:
- Boden(aushub),
- Gleisschotter einschließlich Gleisausbaustoffe,
- Holzaschen,
- Metallspäne mit Kühlschmiermittel (Einstufung),
- Nachtspeicherheizgeräte,
- Rückstände aus Holzvergasungsanlagen,
- Straßenaufbruch,
- Straßenkehricht,
- titandioxidhaltige Abfälle (Einstufung).
Die Merkblätter können über nachfolgenden Link geöffnet werden.
Im Jahr 2024 erschienen:
Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter und sonstigen Gleisausbaustoffen (Gleisschottermerkblatt Nr. 3.4/2)
Das LfU-Merkblatt 3.4/2 "Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter und sonstigen Gleisausbaustoffen" ("Gleisschotter-Merkblatt") wurde auf Grund der Regelungen der Mantelverordnung vollständig überarbeitet und mit Stand Juli 2024 veröffentlicht.Die wesentlichen Änderungen zur Fassung aus 2020 sind
- eine Übersicht über die für die Thematik wesentlichen Regelungen der ErsatzbaustoffV und der novellierten BBodSchV,
- Ergänzungen zur DB-Richtlinie 880.4010, soweit dies aus fachlicher Sicht des LfU notwendig war,
- Streichung der Rundungsregel,
- Anpassung des Herbizid-Untersuchungsumfangs an denjenigen der ErsatzbaustoffV sowie die
- Streichung des Vorschlags für ein Probenahmeprotokoll.
- Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter und sonstigen Gleisausbaustoffen
- LfU: Mineralische Abfälle
Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern
Im Vergleich zur bisherigen Fassung des Merkblatts ist der Link zur aktualisierten LAGA-Information "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" ersetzt. Die Auswerteroutine hat den Stand 08/2024.Änderungen in LAGA-"Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit":
- Die geänderten Einstufungen von Vanadium(V)-oxid (Kapitel 2.1) und von 1,2-Dibrom-3-chlorpropan (Kap. 2.3) gehen auf Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zurück.
- Die letzte Änderung der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 vom 23. November 2022 wurde in Tabelle 4 (Kap. 2.4) umgesetzt. Neu einzutragen waren Dicofol, PFHxS und ihre Salze, PFHxS-verwandte Verbindungen, PFOA und PFOA-verwandte Verbindungen. Bei PFOS wurde nur "und ihre Derivate" ergänzt, weitere geänderte Einträge waren umzusetzen, z.B. niedrigere Konzentrationsgrenzen.
- Die Einstufungen der neu eingetragenen POP nach Chemikalienrecht (siehe "Konzentrationsgrenze nach Nr. 2.2.1 der Anlage zur AVV i.V.m. Anhang III der AbfRRL") entsprechen denen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder basieren auf von der ECHA bereitgestellten Informationen (Anwendungsbereich der POP-Abfall-ÜberwV: Konzentrationsgrenze nach Anhang IV POP-Verordnung bis Konzentrationsgrenze nach Nr. 2.2.1 Anlage AVV i.V.m. Anh. III AbfRRL, vgl. § 2 POP-Abfall-ÜberwV).
- Daneben wurden Konkretisierungen in Fußnoten und im Text vorgenommen, z.B.
- zur Multiplikation bei PCB (PCB Ballschmiter mit Faktor 5), siehe Kap. 2.3
- zu MKW (Kap. 2.3),
- zum Vorgehen bezüglich Dioxine und Furane (Aussagen zu dl-PCB; Kap. 2.3),
- zu Polybromierte Diphenylether (Kap. 2.4) und
- zur Berechnung der Masse bei flüssigen Abfällen über die Dichte (Kap. 3).
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Originalfassung und Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1021
- ECHA: Informationen über Chemikalien (Search for chemicals / regulated substances)
Straßenkehricht
Das LfU-Merkblatt "Hinweise zum Umgang mit Straßenkehricht" wurde aktualisiert und mit Stand April 2024 veröffentlicht. Die Aktualisierung wurde notwendig durch das Inkrafttreten der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023.Neben Informationen zu Aufkommen und Zusammensetzung von Straßenkehricht stellt das Merkblatt die in Bayern vorhandenen Anlagentechniken zur Aufbereitung von Straßenkehricht dar. Zudem werden die verschiedenen denkbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf der Grundlage der geltenden Rechtssituation - inklusive der seit 1. August 2023 geltenden ErsatzbaustoffV sowie der novellierten BBodSchV – in Bezug auf Bayern als Hilfestellung für den Vollzug in der Praxis dargestellt.
Das aktualisierte Merkblatt ersetzt die Fassung vom Februar 2020.
Im Jahr 2023
sind folgende Merkblätter neu veröffentlicht worden:Ansprechpartner und Zuständigkeiten für Fragestellungen im Zusammenhang mit den Merkblättern und Vollzugshinweisen
Zuständigkeiten Abfall in BayernIn der Abfallzuständigkeitsverordnung sind für Bayern unter anderem besondere Zuständigkeiten einzelner Regierungen, von den Bergämtern, Kreisverwaltungsbehörden (KVB: Landratsamt, kreisfreie Stadt), Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, LfU, LfL und Wasserschutzpolizei geregelt, z.B.
- Allgemeine Überwachung: Kreisverwaltungsbehörde (KVB: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) siehe Nr. 1.7 der Anlage zur AbfZustV
- Abfallrechtliche Nachweisführung: LfU und KVB (Nr. 1.6, 1.7 Anlage AbfZustV) teilen sich die Aufgaben. Damit verbunden ist die Einstufung von Abfällen.
- Landratsämter, kreisfreie Städte, Regierungen
- LfU-Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner
- LfU: Zentrale Stelle Abfallüberwachung
- LfL: Notifizierungsverfahren für Untersuchungsstellen nach BioAbfV, AbfKlärV etc.
Weiterführende Informationen
Links
- LfU: Merkblätter und Hinweise für den Vollzug, u.a. Deponie-Infos und Grundlegende Charakterisierung von Abfällen zur Annahme an Deponien
- LfU: Merkblattsammlung Bayerische Wasserwirtschaft, Teil 3 Schutz von Grundwasser und Boden
- LfU: Aktuelles, FAQ etc.
- LAGA: Mitteilungen, u.a. Mitteilung 32 (PN 98 oder Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, LAGA-Mitteilung 41 (Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung sowie POP-Steckbriefe)