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Wiederkehrende Prüfpflichten
Das Umweltrecht ist ein gewachsenes und ein etwas unübersichtliches Werk, das kennen Sie sicherlich aus Ihrer betrieblichen Praxis. Für Betriebe, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, gehört es zum Alltag, die Einhaltung der Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen und sich auf dem Laufenden zu halten.
Betriebe ohne Umweltmanagementsystem tun sich oftmals etwas schwerer, einen Überblick über die Gesetzesflut zu wahren. Wir vom Bayerischen Landesamt für Umwelt versuchen, Sie hier auf dem Laufenden zu halten und Sie insbesondere bei der Einhaltung von Prüf- und Berichtspflichten zu unterstützen. Dazu haben wir eine Tabelle für Sie zusammengestellt, die eine Auswahl der Pflichten enthält. Sie können diese Excel-Datei herunterladen.
Aufbau der Tabelle
In der Datei finden Sie folgende Arbeitsblätter:- Anleitung Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten.
- Prüfpflichten - allgemein Diese Liste enthält Prüfpflichten, die auf viele Betriebe zutreffen.
- Prüfpflichten - eigenverantwortlich Diese Liste enthält Prüfpflichten, die Sie eigenverantwortlich wahrnehmen sollten.
- Prüfpflichten - speziell Diese Liste enthält Prüfpflichten, die auf spezielle Branchen und / oder genehmigungsbedürftige Anlagen zutreffen.
Empfohlenes Vorgehen
Wir schlagen Ihnen vor, die Tabelle wie folgt zu nutzen:1. Schritt:
Nehmen Sie alle Genehmigungsbescheide zur Hand, u.A. können dies sein- Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)
- Baugenehmigung
- Wasserrechtsbescheid
- ggf. auch nachträgliche Anordnungen
2. Schritt:
Ergänzen Sie - sofern notwendig - die dort aufgelisteten Prüfpflichten in der Tabelle.3. Schritt:
Prüfen Sie, ob weitere rechtliche Vorschriften für Sie in Frage kommen können, z.B.- wasserrechtliche Satzung Ihrer Kommune
- spezielle Verordnungen für Ihre Branche, z.B.
- 31. BImSchV – Lösemittelverordnung
- ElektroG
- Kategorie Recht und Vollzug (Themen bitte über die Navigationsleiste wechseln)
4. Schritt:
Prüfen Sie, ob für Ihre technischen Anlagen Prüfpflichten vorgeschrieben sind. Die Funktionsfähigkeit und damit auch die Zulassung von Anlagen kann z.B. von der regelmäßigen Wartung abhängig sein. Dies trifft z.B. zu auf:- Fettabscheider
- Ionenaustauscher
- Aktivkohlefilter
- Koaleszenzabscheider
5. Schritt:
Benennen Sie einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Überprüfung der Vorgaben.6. Schritt:
Ergänzen Sie die Tabelle der eigenverantwortlichen Prüfpflichten.7. Schritt:
Prüfen Sie die Liste einmal jährlich auf Vollständigkeit.Bitte beachten Sie:
Die Komplettierung der Liste liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Die vorliegende Tabelle ist nicht abschließend und nicht rechtsverbindlich.