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Einstufung von Lithiumbatterien und Lithiumakkumulatoren
Quelle: LfU
Lithiumbatterien und -akkumulatoren sind aufgrund ihrer hohen Energiedichte und Langlebigkeit in vielen Produkten verbaut und eingesetzt und fallen zunehmend zur Entsorgung an. Seit längerem wird über deren Bewertung als Abfall diskutiert, nachdem es zu durch sie verursachten Bränden gekommen sein soll und ihr Aufbau näher bekannt ist.
Das LfU informiert mit einer FAQ über die Zuordnung von Lithiumbatterien und Lithiumakkus zu Abfallschlüsseln und deren Einstufung. Insbesondere für die abfallrechtliche Nachweis- und Registerführung sind Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen (§ 2 Abfallverzeichnis-Verordnung) relevant.
Weiterführende Informationen
Links
- LfU: FAQ Einstufung von Lithiumbatterien und Lithiumakkumulatoren
- Tagungsband zu Wertstoffhof 2024 mit Schwerpunktthema Elektroaltgeräte, mit Beiträgen zu Lithiumbatterien