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EU-Verordnung: Chip-Gesetz
Im Europäischen Amtsblatt ist das sogenannte Chip-Gesetz veröffentlicht, mit dem die Verfügbarkeit und Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems sichergestellt werden soll. Ein Baustein hierzu sind abfallvermeidende Maßnahmen bei der Herstellung sowie Wiederverwendung, Zerlegung und Recycling von Chips und Elektroabfällen.
Die Verordnung (EU) 2023/1781 oder das Chip-Gesetz ist am 23. September 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung ist an die Mitgliedsstaaten und Unternehmen der Branche gerichtet. Mit der Verordnung sollen die Abhängigkeit verringert und Wettbewerbs- und Innovationskapazität, anpassende Veränderungen der Industrie sowie Resilienz und Versorgungssicherheit für Halbleiter sichergestellt werden.
Die Kreislaufwirtschaft umfasst Abfallvermeidung z. B. durch Produktdesign und Wiederverwendung sowie Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von Abfällen und kann mithelfen, Chips verfügbar zu machen.
Genaueres kann nachfolgenden Links entnommen werden.
Weiterführende Informationen
Links
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2023/1781 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chipgesetz)
- Eur-Lex: Vorbereitender Entwurf
- EU Commission: European Chips Act
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2023/1782 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips