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Mehrwegpflicht umsetzen – Erfahrungsberichte aus dem Handwerk
Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung
Ab 1. Januar 2023 muss Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Doch wie gelingt die Einführung von Mehrwegsystemen, wie kommen diese bei Kundinnen und Kunden an und was machen andere Betriebe? Eine Metzgerei und eine Bäckerei berichten in der Deutschen Handwerks Zeitung über ihre Erfahrungen mit Mehrwegsystemen.
Ab 1. Januar 2023 sind Betriebe verpflichtet, als Alternative zu Einwegkunststoff Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ausgenommen sind nur kleine Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Betriebe haben für den Einsatz von Mehrwegverpackungen zwei Alternativen
- Möglichkeit 1: Der Betrieb kauft eigene Mehrwegverpackungen und gibt diese gegen Pfand an Kundinnen und Kunden aus.
- Möglichkeit 2: Der Betrieb bezieht Behälter eines (regionalen) Anbieters und beteiligt sich damit an einem Pool-Mehrwegsystem.
Weiterführende Informationen
Links
- DHZ: Mehrwegpflicht umsetzen: Ein Bäcker und Metzger machen´s vor
- IZU: Einschränkungen und Maßnahmen für Einwegprodukte und Einwegverpackungen