EUREKA Eurostars - Förderung von forschenden UnternehmenEurostars 3

Letzte Aktualisierung: 15.11.2024

Antragsberechtigte

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland (s. Förderung).

Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:

  • Konsortialführer ist ein innovatives KMU aus einem Eurostars-Land
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern
  • Teilnahme von Partnern aus mindestens 2 Eurostars-Ländern
  • KMU aus den beteiligten Eurostars-Ländern tragen gemeinsam mind. 50 Prozent der gesamten Projektkosten (ohne Unteraufträge)
  • Auf kein teilnehmendes Land oder Partner entfallen mehr als 70 Prozent der Projektkosten
  • Maximale Projektlaufzeit: 3 Jahre
  • Markteinführung bis 2 Jahre nach Projektabschluss
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken
  • Alle Projektpartner sind juristische Personen
  • Das Projekt darf nicht bereits anderweitig gefördert werden

Verwendungszweck

Gefördert werden KMU, die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Als Förderprogramm für EUREKA folgt Eurostars dabei den Prinzipien von EUREKA; das bedeutet u.a., dass es keine thematischen Vorgaben gibt (Bottom-up-Prinzip).

Antragstellung

  • Eurostars-Anträge können jederzeit zentral im EUREKA-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden. Es sind pro Jahr zwei Stichtage (Frühjahr und Herbst) vorgesehen, an denen alle bis dahin eingegangenen Anträge begutachtet werden: Zunächst werden die Anträge von je drei Experten bewertet.
  • Die Antragstellung bei Eurostars erfolgt auf elektronischem Weg. Ein Partner des Konsortiums – in der Regel der Konsortialführer – muss sich zunächst auf der internationalen Eurostars-Webseite registrieren. Daraufhin erhält er eine Registrierungsnummer, unter der die gesamte Antragstellung abgewickelt wird.
  • Falls Sie zwei Projektanträge einreichen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie sich auch zweimal registrieren, damit jeder Antrag unter einer spezifischen Registrierungsnummer läuft.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung der Projektteilnehmer erfolgt demnach aus nationalen Mitteln, die durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt werden.

Hinweise

Ein Eurostars-Projekt muss von einem KMU geleitet werden, KMU müssen mehr als 50 % der Forschungsarbeiten im Projekt selber leisten.

An einem Eurostars-Projekt müssen sich Teilnehmer aus mindestens zwei an Eurostars teilnehmenden Ländern beteiligen.

 

Mehrfachförderung

Eine Kumulation ist nicht möglich!

Kontaktadressen

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), DLR Projektträger EUREKA-Büro

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon0228/3821-1352
Fax 0228/3821-1360

EUREKA Secretariat

Avenue de Tervueren 2
1040 Etterbeek - Belgien

Telefon+3227770950
Fax k.A.

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