Forschungsinitiative Zukunft BauProgramm des BMI

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft befassen.

Die Antragstellung von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO (Forschungseinrichtungen) sowie KMU wird explizit begrüßt.

Zusammenschlüsse aus Wissenschaft und Baupraxis bzw. mehreren Partnern zur koordinierten Bearbeitung komplexer Fragestellungen sollten dabei die Regel sein.

Wenn mehrere Partner sich als forschende Stelle an einem Projekt beteiligen, liegt ein Verbundprojekt vor. Ziel derartiger Verbundprojekte ist es, die Zusammenarbeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu gemeinsamen Anstrengungen anzuregen, Kapazitäten besser zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen den Wissenstransfer zu beschleunigen.

Verwendungszweck

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft.

Gefördert werden Projekte, die einen Hochbaubezug als Schwerpunkt aufweisen. Die geförderten Projekte sollen einen Beitrag zur Beantwortung aktueller und langfristiger Fragestellungen auf den oben genannten Bereichen leisten.

Erzielt werden soll ein Wissenszuwachs insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der gesamten Prozesskette Bau, den Mehrwert von Architektur und baukultureller Praxis, den Umgang mit Gebäudebestand und Ressourcen, die Herausforderungen des demografischen Wandels, die Senkung von Bau- und Lebenszykluskosten, die Entwicklung neuer Materialien und Techniken vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft sowie die Etablierung klima- und umweltfreundlicher Bauweisen.  

Es werden in den jährlichen Förderaufrufen jeweils aktuelle Themenfelder hervorgehoben.

Übergeordnete Forschungsfragen, die die zunehmende Vielzahl an Verbindungen und Vernetzungen von Themen aufgreifen und integrierte Zukunftsperspektiven für das Bauen und Wohnen ausloten, sind dabei ebenso willkommen wie die Behandlung von Spezialthemen, die jedoch dem Anspruch gerecht werden, nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang eingebettet betrachtet zu werden.

Bestandteil eines jeden Projekts ist die Verbreitung, die praxisnahe Aufbereitung und anwendungsgerechte Kommunikation der Forschungserkenntnisse. Praxisnahe und interdisziplinäre Herangehensweisen werden generell begrüßt. 

 

Antragstellung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist Bewilligungsbehörde der Zukunft Bau Forschungsförderung und handelt im Auftrag des BMI.

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:

In der ersten Stufe sind Projektskizzen für entsprechende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzureichen beim:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat II 3
Deichmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn

ZB@bbr.bund.de 11

Zweite Stufe:
Nach Auswahl und schriftlicher Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde ist ein schriftlicher Antrag gemäß VV Nummer 3.2.1 zu § 44 BHO zu stellen. Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im jeweiligen Förderaufruf, Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Für die Antragstellung ist ein elektronisches Antragssystem eingerichtet. Der Zugang zum Antragssystem sowie sonstige Unterlagen wie Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter der folgenden Adresse abgerufen werden oder unmittelbar bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden: www.zukunftbau.de

Art und Höhe der Förderung

Die Projektförderung wird gemäß VV Nummer 2.2.1 zu § 44 BHO als Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung) gewährt. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die unmittelbar durch das Projekt entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben (Förderquote) richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, der Forschungskategorie sowie der Einordnung des Antragstellers in Unternehmenskategorien nach Anhang I der AGVO.

Die Förderquote pro Zuwendungsnehmer darf folgende Sätze nicht überschreiten:

a) 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Grundlagenforschung,

b) 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung,

c) 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung,

Zulagen:

Die vorstehenden Förderquoten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung können um 15 Prozentpunkte auf maximal 65 % bei industrieller Forschung und maximal 40 % bei experimenteller Entwicklung erhöht werden, wenn die Ergebnisse des Vorhabens durch Konferenzen, Veröffentlichung, Open-Access-Repositorien oder durch gebührenfreie Software beziehungsweise Open-Source-Software weitere Verbreitung finden.

Befristung

Befristet bis zum 31. Dezember 2027. 

Kontaktadressen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Deichmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn

Telefon+49 228 99401-0
Fax +49 228 99401-1270

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Telefon+49 301 8681-0
Fax +49 301 8681-12926

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