Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen - FPNR
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen wie der, für die eine Zuwendung beantragt wird, nachweisen.
Verwendungszweck
Das Förderprogramm soll die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie unterstützen. Dabei sollen zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte aus erneuerbaren Ressourcen sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung gefördert und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind, unterstützt werden.
Das Förderprogramm dient unmittelbar oder mittelbar folgenden Zielen im Zusammenhang mit erneuerbaren Ressourcen:
- der nachhaltigen und klimaangepassten Erzeugung und Bereitstellung,
- der effizienten, klima- und umweltschonenden Ressourcennutzung einschließlich der Vermeidung von Treibhausgasen und dem Erhalt der natürlichen Ressourcen (Biodiversitätsschutz),
- der nachhaltigen Produktion von Industrie- und Konsumgütern sowie Bereit stellung von Energie und Energieträgern,
- der Kreislaufwirtschaft durch Recycling, Mehrfachnutzung und Kaskadennutzung,
- der Entwicklung nachhaltiger, neuer Technologien und integrierter Nutzungs konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, z. B. im Rahmen einer zirkulären Bioökonomie,
- der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch neue und/oder verbesserte Technologien, Prozesse und Produkte,
- der Schaffung und Sicherung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten auf Grundlage von erneuerbaren Ressourcen, insbesondere im ländlichen Raum,
- der Entwicklung von umsetzbaren Nachhaltigkeitskonzepten sowie möglichst sektorübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards im internationalen Kontext,
- der besseren Wahrnehmung globaler Verantwortung für eine klima-, umwelt- und sozialverträgliche Gestaltung einer biobasierten Wirtschaft,
- der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in einer globalisierten Welt, insbesondere durch bilaterale Austausche sowie den Ausbau von internationa len Forschungs-, Technologie- und Rohstoffkooperationen,
- der Verbesserung des gesamtgesellschaftlichen Dialogs zu den Potenzialen einer Klimaschutz-orientierten nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und Kreislaufwirtschaft.
Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Antragstellung
Das Förderprogramm wird durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Projektträger durchgeführt.
Zu den Förderbereichen des Programms veröffentlicht das BMEL über den Projektträger zu definierten Themenbereichen aktuelle und zeitlich begrenzte Förderaufrufe.
- Über den Förderaufruf "Holzwärme aus Kleinfeuerungsanlagen mit Near Zero Emission" vom 15. Oktober 2024 können bis zum 31. März 2025 Skizzen eingereicht werden. Es werden die Optimierung bereits weit entwickelter Maßnahmen gefördert, um Luftschadstoffe wie Feinstaub und CO nochmals stark zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Kosten für die technischen Komponenten deutlich sinken, um deren Akzeptanz und Verbreitung in der Praxis zu fördern.
- Über den Förderaufruf "Zukunft.Forschung.Biogas" werden Vorschläge zur Effizienzsteigerung der Biogaserzeugung und -nutzung, Ideen zur Emissionsminderung sowie Vorhaben zur Systemintegration und Sektorkopplung mit Biogas und Biomethan gesucht. Skizzen konnten bis zum 15. Juli 2024 eingereicht werden.
- Über den Förderaufruf "Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung" werden Projektideen zu Messtechnik, maschinellem Lernen, Datenmanagement und zur Automatisierung der Biogasprozesse gesucht. Projektideen konnten bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bestandteile sind die Projektskizze und der Projektantrag. Skizzen und Anträge sind an den Projektträger zu richten. Über die einzelnen Schritte der Antragstellung und des Bewilligungsverfahrens informiert der Projektträger. Die eingereichten Skizzen werden am Maßstab der Förderziele, den entsprechenden Förderbereichen und veröffentlichten Förderaufrufen geprüft.
Zusätzlich ist die Förderung von Initiativskizzen zu den Förderbereichen des Programms (s. Nr. 3) sowie unkonventionellen Ansätzen im Rahmen von Einzelanträgen nachrangig und nur in begrenztem Umfang möglich.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich eingereicht werden und insbesondere folgende Angaben enthalten: Name und Größe des Unternehmens, Beschreibung des Vorhabens einschließlich seines voraussichtlichen Beginns und Abschlusses, Standort und voraussichtliche Kosten des Vorhabens sowie Zuwen dungsart. Details zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen sind über den Projektträger erhältlich
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Art und Höhe der Förderung
Variiert abhängig vom Vorhaben.
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Mehrfachförderung
Eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist grundsätzlich möglich, sofern die genannten beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Angaben hierzu werden im Zuge des Antragsverfahrens abgefragt und können über die Förderdatenbank profi sowie im Rahmen von z. B. Betriebsprüfungen bestätigt werden.
Befristung
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstr.1
53123 Bonn
Telefon+49 (0) 228-529-0
Fax +49 (0) 228-529-4262
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Telefon+49 (0) 3843-6930-60
Fax k.A.