LEADER 2023 - 2027Programm des StMELF
Antragsberechtigte
Mögliche Zuwendungsempfänger bei LEADER sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften. Bei regionalen/lokalen Untergliederungen von bayernweit/bundesweit zuständigen Verbänden, Vereinen, Körperschaften etc. ist entscheidend, ob die jeweilige Untergliederung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Verwendungszweck
Gegenstand der Förderung sind:
- Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Umsetzung der LES einer LAG
- Durchführung des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ durch die LAG
- Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und/oder transnationalen Kooperationsprojekten zwischen LAGen oder von LAGen mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch in Nicht-EU-Ländern).
- LAG-Management zur Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für LEADER sowie der Erleichterung des Austauschs zwischen Interessenträgern
Antragstellung
Ab dem Jahr 2023 ist die Einreichung von Förderanträgen und den darauf aufbauenden Zahlungsanträgen nur noch elektronisch in iBALIS (www.stmelf.bayern.de/ibalis) möglich.
Der Zugangslink zu iBALIS steht auch im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) zur Verfügung.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird projektbezogen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Für die Förderung werden Fördermittel der EU und des Freistaats Bayern eingesetzt.
Die Beteiligung der EU beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus verschiedenen nationalen öffentlichen Förderungsprogrammen gemäß Art. 23 und Art. 44 BayHO ist zulässig, wenn mit der Förderung unterschiedliche Zwecke verfolgt werden und in diesen Programmen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Befristung
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2029.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222