LEADER 2023 - 2027Programm des StMELF

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Antragsberechtigte

Mögliche Zuwendungsempfänger bei LEADER sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften. Bei regionalen/lokalen Untergliederungen von bayernweit/bundesweit zuständigen Verbänden, Vereinen, Körperschaften etc. ist entscheidend, ob die jeweilige Untergliederung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

 

Verwendungszweck

Gegenstand der Förderung sind:

  • Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Umsetzung der LES einer LAG
  • Durchführung des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ durch die LAG 
  • Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und/oder transnationalen Kooperationsprojekten zwischen LAGen oder von LAGen mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch in Nicht-EU-Ländern).
  • LAG-Management zur Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für LEADER sowie der Erleichterung des Austauschs zwischen Interessenträgern 

Antragstellung

Ab dem Jahr 2023 ist die Einreichung von Förderanträgen und den darauf aufbauenden Zahlungsanträgen nur noch elektronisch in iBALIS (www.stmelf.bayern.de/ibalis) möglich.

Der Zugangslink zu iBALIS steht auch im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) zur Verfügung. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird projektbezogen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Für die Förderung werden Fördermittel der EU und des Freistaats Bayern eingesetzt. 

Die Beteiligung der EU beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus verschiedenen nationalen öffentlichen Förderungsprogrammen gemäß Art. 23 und Art. 44 BayHO ist zulässig, wenn mit der Förderung unterschiedliche Zwecke verfolgt werden und in diesen Programmen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Befristung

Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2029. 

Kontaktadressen

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

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