Bayerisches Modernisierungsprogramm - BayModRProgramm des StMB
Antragsberechtigte
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.
Verwendungszweck
Zweck der Förderung ist
- die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
- die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
- die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
- die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
- die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
- die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel sowie
- allgemein die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum durch ein allgemeines Belegungsrecht und durch Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung
Gefördert werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen (dabei darf an keiner Wohnung Wohnungseigentum begründet sein) und von stationären Pflegeeinrichtungen mit mindestens acht Pflegeplätzen.
Antragstellung
Der Antrag ist vor einem Vorhabensbeginn auf einem entsprechenden Formblatt bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Bewilligungsstellen sind die Regierungen des Freistaates Bayern, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg.
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und ergänzenden Zuschüssen.
- Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 % vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 % vergleichbarer Neubaukosten.
- Das Darlehen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Die Gesamtförderung darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Es können ergänzende Zuschüsse (Basis und Nachhaltigkeit) mit je bis zu 200 Euro je m2 gewährt werden (ab 15. Mai 2023: 300 Euro) Die ergänzenden Zuschüsse (Basis und Nachhaltigkeit) betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.
Hinweise
- Die förderfähigen Kosten je Wohnung eines Gebäudes müssen mehr als 5.000 € betragen.
- Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein.
- Zu erwartende Mieterhöhungen müssen sozialverträglich sein.
- Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen - BEG EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude - BEG WG
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude - BEG NWG
- Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz
Sicherung
Dingliche Sicherung durch ein Grundpfandrecht (Eintragung ins Grundbuch als Grundschuld). Diese kann durch eine Bürgschaft einer Gebietskörperschaft oder eines Kreditinstituts ersetzt werden.
Befristung
Die Bekanntmachung der neuen Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm vom 09. März 2022 tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Mit Bekanntmachung vom 14. April 2023 wurde das Außerkrafttreten der Richtlinie auf den 31. Dezember 2025 festgelegt. Die geänderte Richtlinie tritt am 15. Mai 2023 in Kraft.
Weiterführende Informationen
- Bayer. LaBo: Bayerisches Modernisierungsprogramm
- Bayerische Staatskanzlei: Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR), Bekanntmachung vom 09. März 2022
- Bayerische Staatskanzlei: Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) vom 14. April 2023
- StMB: Information StMB
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222
Stadt Augsburg Wohnungs- und Stiftungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Telefon+49(0) 821 324 9088
Fax + 49 (0)821 324 9082
Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung
Marienstraße 6
90317 Nürnberg
Telefon(0911) 231 2604
Fax (0911) 231 7541