Fachprogramm zur Bildung für nachhaltige Entwicklung - BNEProgramm des StMUV und BJR

Letzte Aktualisierung: 28.03.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Verwendungszweck

Über das Fachprogramm BNE sollen Maßnahmen gefördert werden, die vor dem Hintergrund der Agenda 2030 und der SDGs junge Menschen als aktive Gestalter einer nachhaltigen Entwicklung stärken.

Junge Menschen sollen wichtige Kompetenzen entwickeln, die sie dazu befähigen, in einer globalisierten und komplexen Welt zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen.

Wichtige Ziele des Fachprogramms BNE sind: 

  • Wirksame Beteiligung junger Menschen 
  • Diversität und Inklusion 
  • Stärkung und Anerkennung von Change Agents und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
  • Ausbau von Bildungslandschaften mit dem Fokus auf BNE 
  • Bilder und Erzählungen (Narrative) der Transformation entwickeln 
  • Freiräume schaffen 

Über dieses Programm sollen freie Träger der Jugendarbeit angeregt und unterstützt werden, ihre Aktivitäten im Bereich BNE bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Es werden Aktivitäten von und für junge Menschen gefördert, die auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen eingehen, neue inhaltliche Akzente setzen oder innovative Angebotsformen in der Jugendarbeit einführen und verbreitern. 

Antragstellung

Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular mit den dort geforderten Angaben (u.a. inhaltliche Konzeption gemäß Leitfaden sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan) beim Bayerischen Jugendring spätestens 8 Wochen vor geplantem Beginn der Maßnahme einzureichen.

Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, der vorzeitige Vorhabenbeginn wurde ausdrücklich genehmigt.

Förderanträge können ab dem 07. April 2025 gestellt werden. 

Information und Beratung: 

Herr Jan v.u.z. Egloffstein                                                                                                                Referent für Förderwesen und Bildung für nachhaltige Entwicklung                                            Tel.: 089-5145881                                                                                                                            Mobilf: 0151-27627781                                                                                                                E-Mail: egloffstein.jan@bjr.de

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung. 

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens, höchstens 15.000 Euro innerhalb von 12 Monaten.

Der Zuwendungsempfänger erbringt mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus baren Eigenmitteln.

Mehrfachförderung

Aktivitäten, die bereits mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, sind von der Förderung nach diesen Förderinformationen ausgeschlossen.

Befristung

Die Förderinformationen treten am 01. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kontaktadressen

Bayerischer Jugendring (BJR)

Herzog-Heinrich-Straße 7
80336 München

Telefon089 / 51 458 - 0
Fax 089 / 51 458 - 88

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