EU-Innovationsfonds

Letzte Aktualisierung: 13.03.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) die einen Hauptsitz in einem berechtigten Land haben. Begünstigte und angeschlossene Unternehmen müssen sich, bevor sie einen Förderantrag stellen, in ein Teilnehmerregister eintragen.

Verwendungszweck

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme zur Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien.

Er hat folgende operative Ziele:

  • Unterstützung von Projekten zur Demonstration hoch innovativer Technologien, Verfahren oder Produkte, die hinreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen,
  • Unterstützung von Projekten, die ausreichend ausgereift sind, ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen und auf die Skalierung innovativer Technologien, Verfahren oder Produkte nach oben abzielen, um ihre breite kommerzielle Einführung in der gesamten EU zu erreichen, 
  • Bereitstellung von finanzieller Unterstützung, die auf die Bedürfnisse des Marktes und die Risikoprofile förderfähiger Projekte zugeschnitten ist, bei gleichzeitiger Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel,
  • Gewährleistung, dass die Einnahmen des Innovationsfonds im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 2003/87/EG verwaltet werden.

Dies geschieht durch die Finanzierung innovativer Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Verfahren in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Technologien und Verfahren ersetzen können
  • Kohlenstoffabscheidung und -nutzung - CCU
  • Bau und Betrieb von Anlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)
  • Innovative Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Energiespeicherung

Antragstellung

Während der gesamten Laufzeit des Innovationsfonds (zwischen 2020 und 2030) wird es regelmäßige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen geben.

Projektträger können sich über das EU-Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen bewerben, indem sie ihre Vorschläge im Rahmen einer offenen Projektaufforderung einreichen.

Offene Ausschreibungen:

  • IF24 Call mit 2,4 Milliarden Euro für Net-Zero-Technologien
  • IF24 Battery mit 1 Milliarde Euro für die Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung

Die Vorschläge müssen bis zum 24. April 2025 (17 Uhr CET) über das elektronische Einreichungssystem auf der Seite EU Funding & Tenders Portal (Abschnitt Start submission) eingereicht werden. 

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds vergibt Zuschüsse im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und im Rahmen von Auktionen. 

Hinweise

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. 

Kontaktadressen

Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds

Karl-Liebknecht-Str. 33
03046 Cottbus

Telefon+49 355 478 89 182
Fax k.A.

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