Förderung der wirtschaftlichen Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit der Ressource Wasserim Rahmen des Programms zur Innovationsförderung des BMEL

Letzte Aktualisierung: 17.01.2025

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. 
  • In einem Verbund mit vorgenannten Unternehmen sind ebenfalls Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. 
  • Die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation soll gestärkt werden. Internationale Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können deshalb als nichtantragsberechtigte Kooperationspartnerinnen oder -partner in die Verbundvorhaben aufgenommen werden. 

Verwendungszweck

Es werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Handel und der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Aspekte der nachfolgend angerissenen Innovationsbedarfe adressieren. 

  • Bedarfgerechte Wasserbewirtschaftung und ressourcenschonendes Bewässerungsmanagement
  • Erhalt des Wasserhaushalts (z. B. durch gezielte Bodenbewirtschaftung)
  • Wiederverwendung von Wasser (z. B. duch Erschließung von bislang nicht genutzten Ab-/Wasserströmen)

Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung ab einem Technologiereifegrad von 3.

Antragstellung

Projektskizzen können bis spätestens 29. April 2025 um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Ansprechpartner sind:

Herr Dr. Paul Martin Küpper, Telefon: (0228) 6845-3493

Frau Jennifer-Jutta Müller, Telefon: (0228) 6845-3168

E-Mail: innovation@ble.de

De-Mail: info@ble.de-mail.de 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung, gewährt. 

Hinweise

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. 

Kontaktadressen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger Innovationsförderung

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon+49 (0) 228-6845-0
Fax +49 (0)228-6845-3444

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Rochusstr.1
53123 Bonn

Telefon+49 (0) 228-529-0
Fax +49 (0) 228-529-4262

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