Kompetenz Klima – Nachhaltigkeit und Klimaschutz im BerufProgramm des BMWK
Antragsberechtigte
Beratungsstellen
Antragsberechtigt als Beratungsstelle sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ausgewiesene Expertise in der Beratung und Unterstützung von jungen Personen und Praktikumsanbietern, insbesondere bei der Organisation von Praktika, haben. Die Beratungsstellen sollen einen flächendeckenden, bundesweiten, niedrigschwelligen Zugang für junge Personen zum Förderprogramm „Kompetenz Klima“ ermöglichen.
Koordinierungsstelle
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die anerkannte Kompetenzen in der zentralen Koordinierung bundesweiter Netzwerke nachweisen können.
Verwendungszweck
Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung von Praktika mit Klimaschutzbezug von jungen Personen zwischen 14 und 29 Jahren. Die Praktika haben eine Dauer von mindestens 3 und höchstens 10 Wochen.
Gefördert wird die Information und individuelle Beratung in bundesweit verteilten Beratungsstellen für junge Personen, Berufsbildungspersonal und Praktikumsanbieter zur Durchführung und Organisation von Praktika mit Klimaschutzbezug beziehungsweise zur Aufnahme von Praktikantinnen und Praktikanten für ein Praktikum mit Klimaschutzbezug. Dies beinhaltet auch die Zahlung der Praktikumsvergütungen an die Praktikantinnen und Praktikanten.
Die Beratungsstellen haben im Rahmen der Förderrichtlinie „Kompetenz Klima“ schwerpunktmäßig folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Beratung und Begleitung der jungen Personen und Praktikumsanbieter
- Bewerbung des Förderprogramms in der Region/in den spezifischen Zielgruppen
Tätigkeit der Koordinierungsstellen:
Gefördert wird die zentrale Koordinierung und Steuerung eines bundesweiten Netzwerks zur Beratung und Unterstützung junger Menschen und Praktikumsanbieter für ein Praktikum mit Klimaschutzbezug mit den folgenden Aufgaben:
- Unterstützung der Beratungsstellen
- Unterstützung der Praktikumsanbieter bei der Ausgestaltung des Klima- und Umweltschutzaspekts der Praktika
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Steuerung des Netzwerks
- Monitoring
Antragstellung
Das BMWK übernimmt die fachlich-inhaltliche Programmkoordination.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verwendungsnachweisprüfung obliegt der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) als administrierenden Stelle.
Anträge können in elektronischer Form seit dem 15. Januar 2025 über ein Förderportalt eingereicht werden
Beachten Sie bitte, die Einreichungsfristen:
- Beratungsstellen bis spätestens 30. April 2025, 14:00 Uhr
- Koordinierungsstelle bis spätestens 28. Februar 2025, 14:00 Uhr
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird für die Beratungsstellen und die Koordinierungsstelle im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung und bei der Praktikumsvergütung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung erfolgt auf Ausgabenbasis.
Die maximale Förderung der Beratungsstellen und der Koordinierungsstelle beträgt höchstens 80 Prozent.
Hinweise
Die Förderrichtlinie ist kofinanziert vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Befristung
Die Förderrichtlinie trat am 01. Januar 2025 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Telefon 0355 355 486 926
Fax k.A.