Energiekredit ProduktionProgramm der LfA (EK5) - ersetzt ab dem 14. Februar 2025 (Energiekredit/Energiekredit Plus - EK5 und EK6)

Letzte Aktualisierung: 20.02.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen / -prozesse.

Mit dem Energiekredit Produktion können Neu- und Modernisierungsinvestitionen gefördert werden, die zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % führen.

Es werden Investitionen u. a. in folgenden Bereichen gefördert:

  • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Andere betriebliche Maßnahmen die zu einer Treibhausgaseinsparung führen

Förderfähig sind alle aktivierbaren Investitionen, die in unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Energie- bzw. Treibhausgaseinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung, der Erwerb gebrauchter Wirt-schaftsgüter sowie Eigenleistungen, soweit diese aktivierbar sind.

Antragstellung

Anträge nach der Neuaufstellung der Energiekredite können ab dem 14. Februar 2025 bei der Hausbank eingereicht werden. 

Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100.

Im Rahmen der Antragstellung ist obligatorisch ein Abrufplan mit einzureichen.

Art und Höhe der Förderung

  • Der Darlehenshöchstbetrag belauft sich auf 10 Mio. EUR. 
  • Es können Vorhaben mit  förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.
  • Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent.

Hinweise

Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.

Mehrfachförderung

Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden, kann der Energiekredit auch mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. 

Befristung

Die Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) vom 14. März 2024 haben eine Laufzeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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