Energiekredit WärmeProgramme der LfA (EW5)

Letzte Aktualisierung: 10.01.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind in erster Linie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR.

Antragsberechtigt sind auch:

  • Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften)
  • erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine,
  • rechtsfähige Stiftungen,
  • Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit,
  • kommunale Zweckverbände sowie
  • Unternehmen mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung.

Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung) zum Ausbau der leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme/Kälte, die auf Basis regenerativer Energien erzeugt wird.

Dies beinhaltet:

  • die Erzeugung,
  • die Speicherung und
  • die Verteilung.

Im Bereich der Verteilung können alle Investitionen einbezogen werden, die im direkten Zusammenhang mit der Errichtung, der Modernisierung und der Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und deren Umfeld stehen.

Wärmenetze müssen dabei zumindest zu 75 Prozent aus regenerativen Energien bzw. Abwärme gespeist werden. Geothermievorhaben sind explizit mit umfasst.

Antragstellung

Anträge können ab dem 14. Februar 2025 bei der Hausbank eingereicht werden. 

Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100.

Im Rahmen der Antragstellung ist obligatorisch ein Abrufplan mit einzureichen.

Art und Höhe der Förderung

Der „Energiekredit Wärme“ kann für Darlehen bis zu 10 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Es können Vorhaben mit  förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden.

Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent.

Hinweise

Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.

Mehrfachförderung

Der Energiekredit Wärme kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.

Befristung

Die Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) vom 14. März 2024 haben eine Laufzeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. 

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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