Zukunftstechnologien für die industrielle BioökonomieProgramm des BMBF
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.
Verwendungszweck
Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es, die Entwicklung konkurrenzfähiger Bioprozesse und biotechnologischer Produkte voranzutreiben. Durch Innovationen soll die Transformation der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit aktiv gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und die Integration bioökonomischer Lösungen in die Praxis gezielt zu unterstützen.
Zuwendungszweck sind anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie. Damit die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wirksam zu den dargestellten Zielen beitragen, zeichnen sie sich aus durch:
- Ausrichtung auf Bedarfe der Industrie
- Wirksamer Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit
- Impulse für innovative Schlüsseltechnologien
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt.
Ansprechpartner für die Rahmenbekanntmachung sind:
Herr Dr. Ralf Jossek, Telefon: 0 24 61/61-3720, E-Mail: r.jossek@ptj.de
Frau Dr. Norma Stäbler, Telefon: 0 24 61/61-96407, E-Mail: n.staebler@ptj.de
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage thematischer Förderaufrufe, die beim Projektträger veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
Förderaufrufe:
Über den 1. Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“ können bis zum 03. März 2025 Anträge eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Befristung
DieFörderrichtlinie trat am 28. November 2024 in Kraft.
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon+49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837