Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbildenProgramm des BMBF

Letzte Aktualisierung: 05.12.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts und Forschungseinrichtungen. 

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. 

Verwendungszweck

Mit der zweiten Förderrichtlinie im Rahmen des Programms „Nachhaltig im Beruf“ wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation in Betrieben, insbesondere in KMU, voranzubringen und zu unterstützen, so dass Betriebe nicht nur weiter am Markt bestehen, sondern die Transformation aktiv mitgestalten können. Betriebliche Wege zur Transformation sollen für die Zielgruppen transparenter, umsetzbar und aktiv gestaltbar werden. Thematisch nimmt die Förderung die Energiewende und/oder Kreislaufwirtschaft als zentrale Hebel der Transformation in den Fokus. 

Im Fokus stehen die beiden Transformationsbereiche Energiewende und Kreislaufwirtschaft. 

 

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze einzureichen. 

Projektskizzen können bis zum 15. Februar 2025 online über "easy-Online“ eingereicht werden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist mit der fachlichen und organisatorischen Begleitung des Programms beauftragt. Administrativ wird es durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See betreut.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

Befristung

Die Richtlinie trat am 29. November 2024 in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.  

Kontaktadressen

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Arbeitsbereich 4.2 Kennwort: NIB-Transformation

Postfach 201264
53142 Bonn

Telefonk.A.
Fax k.A.

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