Reparieren statt WegwerfenProgramm des BMUV

Letzte Aktualisierung: 05.12.2024

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Reparatur-Initiativen in Form von rechtsfähigen Vereinen und Verbänden. Hierzu zählen ebenfalls Trägervereine von Netzwerkinitiativen und Untergliederungen von Vereinen (Reparaturcafés, Repair Cafés o.ä.).
  • Gefördert werden auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftstatus sowie deren Stiftungen.

Die antragsberechtigten Organisationen müssen vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sein.

Die Reparatur-Initiativen, Reparaturcafés, Repair-Cafés o.ä. dürfen nicht als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, also gewerblich, betrieben werden.

Das BMUV plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2025 auch jene Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.

Verwendungszweck

Mit dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" will das Bundesumweltministerium die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. 

Ziel ist die Erweiterung des Angebots, der Fähigkeiten, des Adressaten- und Nutzerkreises der gemeinnützigen Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die zur Zielerreichung des Förderzwecks dieser Richtlinie beitragen.

Antragstellung

Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital über die Internetseite "reparatur-initiativen.de" bis zum 24. Februar 2025 eingereicht werden.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Er beträgt maximal 3.000 Euro.

Kontaktadressen

Netzwerk Reparatur-Initiativen

Daiserstraße 15,
81371 München

Telefon089 / 74 74 60-18
Fax k.A.

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