KlimaWildnisim Rahmen des Aktionsplans Natürlicher Klimaschutz
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen,
- weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- sowie gemeinnützige Organisationen mit entsprechend der Richtlinie einschlägigen satzungsgemäßen Zielen.
Der Antragsteller muss einen Sitz bzw. eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für den Fördergegenstand 2 sind Ministerien oder Landesämter als Antragstellende ausgeschlossen.
Verwendungszweck
Mit dieser Förderrichtlinie KlimaWildnis (ANK-Maßnahme 4.1) sollen den Wildnisfonds ergänzende Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz finanziert werden, um insbesondere auch die Entwicklung und Sicherung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung in Deutschland zu unterstützen. In Ergänzung zu großflächigen Wildnisgebieten soll sich die Natur auch auf kleineren Flächen wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Jeder Hektar, der für die Wildnisentwicklung gesichert wird, erhält und schafft wichtige Lebensräume und ermöglicht die Sicherung eigendynamischer Prozesse als ein wesentliches Element der biologischen Vielfalt. Dies entspricht auch dem erheblichen Interesse des Bundes an der Erhaltung und Schaffung langfristig effektiver Kohlenstoffspeicher und Treibhausgassenken.
Gefördert werden der
- Ankauf von KlimaWildnis-Flächen (Fördergegenstand 1) und die
- Einstellung von KlimaWildnisBotschafter und Botschafterinnen (Fördergegenstand 2).
Antragstellung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind elektronisch über das Antragsportal „Easy Online“ einzureichen. Der Zugang zu Easy-Online ist über folgende Webseite zu erreichen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bei den KlimaWildnisBotschafter und Botschafterinnen bis zu 90 Prozent und bei den Flächen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Mehrfachförderung
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Förderrichtlinie KlimaWildnis
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon +49 030 72618 -0560
Fax k.A.