Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler InnovationsclusterTeil des Programms "Industielle Bioökonomie" des BMWK

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • KMU inklusive Start-ups,
  • weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere im Verbund mit KMU,
  • Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen.

Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind in den Bausteinen A und D sowie in den Bausteinen B und C für die Planung und den Bau von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen nur als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung als Antragsberechtigte zugelassen. Für Planung und den Bau von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen sind alle oben genannten Personen antragsberechtigt. 

Verwendungszweck

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die durch die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren beziehungsweise durch den Aufbau von Innovationsclustern einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. 

Die Förderrichtlinie verfolgt folgende Ziele: 

  • Industrie-/wirtschaftspolitische Ziele:
    • Demonstration zur industriellen Umsetzbarkeit, Serientauglichkeit und zum Kostenreduktionspotenzial bioöko nomischer Produkte und Verfahren
    • Generierung zusätzlicher Wertschöpfung
    • Ermöglichung branchenübergreifender Anwendungen
    • Integration skalierter biobasierter Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze
  • Klima- und Nachhaltigkeitsziele:
    • Verminderung von Treibhausgasemissionen
    • Steigerung der Ressourceneffizienz 

Um dies zu erreichen, werden folgende Bausteine gefördert: 

  • Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren 
  • Baustein B – Anlagenplanung 
  • Baustein C – Anlagenbau
  • Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie 

Antragstellung

Mit der Abwicklung des Förderprogramms hat das BMWK als Projektträger (PT) das VDI Technologiezentrum GmbH, Industrielle Bioökonomie in Düsseldorf  beauftragt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem BMWK und dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. 

Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich.

Für den Baustein C können jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025) Skizzen eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

Die Höhe der Zuwendung variirt in den einzelnen Bausteinen und ist auch abhängig von der Unternehmensgröße (kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen). 

Die genauen Fördersätze können Sie der Nr. 5 der Förderrichtlinie entnehmen. 

Befristung

Die Förderrichtlinie trat am 28. September 2024 in Kraft und ist voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027 befristet. 

Kontaktadressen

VDI Technologiezentrum GmbH Projektträger Industrielle Bioökonomie

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Telefon +49 2 11/62 14 – 52
Fax k.A.

Teilen