Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – NichtwohngebäudeKfW-Programm 596
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude" (TMA) erfüllen.
Die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–NWG) wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA
- die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreicht sowie
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM “ (QNG-PREMIUM) erfüllt werden.
Antragstellung
Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Erwerb des Gebäudes) bei der KfW zu stellen.
Art und Höhe der Förderung
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert. Dabei gilt
- bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
- maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
Hinweise
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Der Start der Förderstufen „KNN-WG-40“ sowie „KNN-NWG-40“ ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44