Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – WohngebäudeKfW-Programm 296

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten.

Verwendungszweck

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude" (TMA) erfüllen.

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–WG) wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA

  • die Effizien­zhaus-Stufe 55 erreicht,
  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 aus­stößt, dass die An­forderung an die Treib­hausgas­emissionen in Gebäude­lebens­zyklus erfüllt werden,
  • eine Mindest­anzahl an Wohn­räumen in Ab­hängig­keit von der Wohn­fläche besitzt,
  • den Grenz­wert aus­gewählter gebäude­bezogener Kosten im Gebäude­lebens­zyklus unter­schreitet und
  • keinen Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse aufweist.

Antragstellung

Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Erwerb des Gebäudes oder Wohneinheit) bei der KfW zu stellen

Art und Höhe der Förderung

Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. 

Hinweise

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. 

Befristung

Die Richtlinie trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Der Start der Förderstufen „KNN-WG-40“ sowie „KNN-NWG-40“ ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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