Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – WohngebäudeKfW-Programm 296
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude" (TMA) erfüllen.
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–WG) wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA
- die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden,
- eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzt,
- den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreitet und
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Antragstellung
Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Erwerb des Gebäudes oder Wohneinheit) bei der KfW zu stellen
Art und Höhe der Förderung
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit finanziert.
Hinweise
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Der Start der Förderstufen „KNN-WG-40“ sowie „KNN-NWG-40“ ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44