Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) in Zeiten der Energiewende Programm des BMUV

Letzte Aktualisierung: 22.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Jagdgenossenschaften und –verbände, private und kommunale Waldbesitzende, Stiftungen und Zweckverbände).

Sie müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Verwendungszweck

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes dienen.

Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.

Gefördert werden Projekte

  • zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten und 
  • zum Schutz von bestandsgefährdeten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands.

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessierten eine Projektskizze bei der Bewilligungsstelle ein. Nach einer Prüfung werden im zweiten Schritt diejenigen zur Antragstellung aufgefordert, deren Skizze im Auswahlverfahren ausgewählt wurde. 

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (foerderung@bfn.de). 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit anderen Förderungen des Bundes ist ausgeschlossen.

Befristung

Die Förderrichtlinie trat am 16. August 2024 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird nach fünf Jahren auf Basis der Erfolgskontrolle der geförderten Maßnahmen evaluiert. 

Kontaktadressen

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon 0228 / 8491-0
Fax 0228 / 8491