Förderprogramm Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige ArbeitsplätzeProgramm des BMWK

Letzte Aktualisierung: 23.07.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Werften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen.

Verbundene Unternehmen von Werften sind auch antragsberechtigt. 

Verwendungszweck

Das Programm unterstützt deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung innovativer Produkte und Verfahren im Neubau, Umbau und in der Reparatur von Schiffen mit Eigenantrieb. Es richtet sich an Werften und verbundene Unternehmen in Deutschland, wobei kleine und mittelgroße Werften besonders hohe Fördersätze erhalten.

Antragstellung

Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. 

Die Fördersätze reichen von max. 15 % bis max. 50 % der förderfähigen Kosten. Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße (z. B. KMU), der Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens und der Art der schiffbaulichen Innovationen. Eine Förderung ist bis maximal 15 Mio. Euro je Projekt (summiert alle Förderungen für ein Schiff, inkl. aller Komponenten) möglich.

Befristung

Diese Förderrichtlinie trat am 19. Juli 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Weiterführende Informationen

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon+49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800

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