Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehreine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Letzte Aktualisierung: 23.07.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. 

Verwendungszweck

Im Verkehrssektor sollten die Treibhausgasemissionen bisher bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen fördert die Bundesregierung den Markthochlauf von Bussen mit alternativem Antrieb im Personenverkehr.  

Folgende Investitionen können unterstützt werden: 

Die Beschaffung sowie die Umrüstung (sofern dies günstiger ist oder kein Modell am Markt verfügbar ist) von Bussen mit alternativen Antrieben. Dabei werden folgende Systeme adressiert:

  • batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse auch mit Brennstoffzelle als Range-Extender und Batterie-Ober leitungsbusse),
  • brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse).

Die Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:

  • Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
  • Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff für die Brennstoffzellenbusse,
  • und Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss. 

Die Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben.

Die Förderung von Betriebsausgaben ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich.

 

Antragstellung

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMDV folgenden Projektträger beauftragt: Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI)

Lützowstraße 109

10785 Berlin

E-Mail: ptj-evi-busse@fz-juelich.de 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung, die bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt wird, gewährt.

Die Form der Finanzierung wird im jeweiligen Aufruf zur Förderrichtlinie bekannt gegeben. 

Befristung

Die Förderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. Juni 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 7. September 2021.

Die Förderrichtlinie tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. 

Kontaktadressen

Projektträger Jülich Fachbereich EVI3

Postfach 610247
10923 Berlin

Telefon030 20199-3681
Fax k.A.

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