Förderprogramm DigitalbonusProgramm des StMWi
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Verwendungszweck
Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
- IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen
Antragstellung
Für die Programmabwicklung wurden vom Bayerischen Wirtschaftsministerium die bayerischen Bezirksregierungen beauftragt.
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des StMWi unter "Beratung und Kontakt".
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4 000 Euro erfolgen.
Digitalbonus Standard: Der Förderhöchtsbetrag beträgt 7 500 Euro. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus: Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus gewährt werden. Der Förderhöchstbetrag beträgt 30 000 Euro. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
Mehrfachförderung
Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard für dasselbe Projekt ist nicht möglich.
Befristung
Das Förderprogramm trat am 01. Juli 2024 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2027.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222