Förderprogramm DigitalbonusProgramm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. 

Verwendungszweck

Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. 

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

Antragstellung

Für die Programmabwicklung wurden vom Bayerischen Wirtschaftsministerium die bayerischen Bezirksregierungen beauftragt.

Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des StMWi unter "Beratung und Kontakt". 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4 000 Euro erfolgen.

Digitalbonus Standard: Der Förderhöchtsbetrag beträgt 7 500 Euro. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus: Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann der Digitalbonus Plus gewährt werden. Der Förderhöchstbetrag beträgt 30 000 Euro. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).

Mehrfachförderung

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard für dasselbe Projekt ist nicht möglich. 

Befristung

Das Förderprogramm trat am 01. Juli 2024 in Kraft und  endet zum 31. Dezember 2027. 

Kontaktadressen

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

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