Klimaangepasstes WaldmanagementProgramm des BMUV und BMEL aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder juristische Person sein, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von § 2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet.
Ausgeschlossen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.
Verwendungszweck
Das Förderprogramm unterstützt kommunale und private Wälder bei der Umstellung auf eine nachhaltige und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasste Bewirtschaftung.
Vorausgesetzt wird dabei die Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien. Insbesondere soll die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt und verbessert werden.
Die Förderung ist an die Einhaltung bestimmter Kriterien gebunden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR).
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die Waldfläche, für die der Antragsteller den Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements gemäß den festgelegten Kriterien erbracht hat.
Hinweise
Die FNR hat auf ihrer Internetseite folgenden Hinweis veröffentlicht:
Das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird erfreulich stark nachgefragt, so dass die bereitgestellten Mittel inzwischen aufgebraucht sind. Bis auf weiteres können keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. Das gilt auch für bereits eingegangene Erstanträge in 2024.
Für bereits bewilligte Vorhaben soll das Programm auch in 2025 fortgeführt werden.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Telefon+49 (0) 3843-6930-60
Fax k.A.