Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern - BioMeth BayernProgramm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 02.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern).

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten und währende eines Insolvenzverfahrens,
  • Antragsberechtigte, die Rückforderungsansprüchen in der Vergangenheit nicht nach kamen,
  • Einrichtungen Bayerns und des Bundes und 
  • Hersteller von Anlagen oder Anlagenkomponenten für Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen bzw. Biogas- oder Biomethanleitungen. 

Verwendungszweck

Zielsetzung des Programms ist es, den Anteil an erzeugtem Biomethan zu fördern und zu erhöhen, die Direktnutzung von Biogas vor Ort zu stärken und den Klimaschutz zu unterstützen. Mit diesem Förderprogramm sollen jährlich bis zu 9 000 Tonnen CO2 eingespart werden. 

Bei der Förderung werden zwei Bereiche unterschieden: 

1. Neuinvestition in eine umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlage zur Einspeisung von Biomethan mit einer

  • Rohgasaufbereitungskapazität ab 350 Nm3 pro Stunde,
  • Rohgasaufbereitungskapazität ab 700 Nm3 pro Stunde oder
  • Investitionen in die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu neuen Biogasaufbereitungsanlagen.

2. Neuinvestitionen in Biogas- und Biomethanleitungen mit einer Länge von mindestens 300 m Luftlinie einschließlich der Übergabestationen, sofern das transportierte Biogas bzw. Biomethan

  • einer Nutzung zur Aufbereitung in Erdgasqualität
  • einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Nutzung (KWK-Nutzung)
  • einer Wärme- oder Prozesswärme oder
  • einer Nutzung als Kraftstoff zugeführt wird.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab dem 22. April 2024 beim Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) in Straubing möglich.

Vor der Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich. 

Art und Höhe der Förderung

Förderbereich 1: 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 30 und 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben. 

Die Förderobergrenze beträgt für 

  • Rohgasaufbereitungskapazität ab 350 Nm3 pro Stunde 500 000 Euro,
  • Rohgasaufbereitungskapazität ab 700 Nm3 pro Stunde 800 000 Euro und für
  • Investitionen in die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu neuen Biogasaufbereitungsanlagen 700 000 Euro.

Förderbereich 2: 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Förderung der Biogas- bzw. Biomethanleitung beträgt maximal 100 Euro pro Meter, die Förderung pro Übergabestation beträgt maximal 50 000 Euro und die Förderung beträgt maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Förderobergrenze liegt bei 200 000 Euro. 

Hinweise

  • Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden. 
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen der Förderbetrag von 50 000 Euro nicht erreicht wird (Bagatellgrenze).

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung der Förderungen für den ersten Bereich ist zulässig, wenn die Beihilfeintensität kumuliert höchstens 45 Prozent, bei mittleren Unternehmen höchstens 55 Prozent und bei kleinen Unternehmen höchstens 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. 

Eine Kumulierung für den zweiten Bereich ist nicht zulässig. 

 

Befristung

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Januar 2024 in Kraft und tritt, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kontaktadressen

Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

Schulgasse 18
94315 Straubing

Telefon+49 (0) 9421-300-210
Fax +49 (0) 9421-300-211

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