Tiefengeothermie: Grundlagen für die Energiewende im UntergrundIm Rahmen des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit - GEO:N

Letzte Aktualisierung: 29.02.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie
  • Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine).

Verwendungszweck

Gegenstand der Förderung sind FuE2-Vorhaben, welche die Beantwortung offener Fragestellungen zur tiefengeothermischen Forschung aufgreifen. Dabei soll eine Verbindung zu bereits laufenden Tiefengeothermieprojekten bestehen, vorzugsweise im Kontext mit der Projektförderung des BMWK.

Die BMBF-Forschungsförderung umfasst keine Finanzierung von Bohrungen oder die Errichtung von Geothermieanlagen.

Im Fokus der Förderrichtlinie stehen Regionen oder Standorte sowie Methoden und Verfahren mit einem TRL bis 3 oder 4 mit dem Ziel, eine Verbesserung der Wissensbasis und damit eine Erhöhung des technologischen Reifegrads zu erreichen. Die Maßnahmen zur Hebung des TRL sind im Antrag entsprechend darzulegen. Denkbar ist, dass sich geowissenschaftliche Forschungsprojekte um eine Bohrung gruppieren, um die Wissensbasis für eine konkrete Lokation zu verbessern und letztlich die prinzipielle Machbarkeit eines geothermischen Projekts zu demonstrieren.

Folgende Aspekte sollen bearbeitet werden:

  • Geothermische Reservoire 
  • Geothermisches Monitoring 
  • Digitale Werkzeuge und Konzepte

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie, über die untenstehenden Links.

Antragstellung

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich
Geschäftsstelle Rostock Geschäftsbereich Marine und Maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (PtJ-MGS)
Schweriner Straße 44
18069 Rostock

Fachlicher Ansprechpartner ist:
Dr. Ulf Hünken, Telefon: 0381/2 03 56-299, Mail: u.huenken@fz-juelich.de 

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. 

In der ersten Verfahrensstufe waren dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, bis spätestens 31. Januar 2024 Projektskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die elektronische Antragstellung erfolgt nach Auswahl des Ministeriums (hier: BMBF) unter der Fördermaßnahme „GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit“ im Förderbereich: „Tiefengeothermie (Skizze)“.

Bei Verbundprojekten ist die gemeinsame Projektbeschreibung von der koordinierenden Stelle vorzulegen. 

Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ver gleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben basis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen. 

Befristung

Durch die Änderung der Richtlinie vom 30. Januar 2024 wurde die Befristung der Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 verlängert. 

Kontaktadressen

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon+49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837

Teilen