Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in BayernProgramm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 08.11.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

Verwendungszweck

Förderfähig ist die Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.

Antragstellung

Anträge können innerhalb eines Förderaufrufes bei der Bewilligungsstelle gestellt werden.

Der erste Förderaufruf hatte eine Laufzeit vom 15. Dezember 2023 bis zum 29. Februar 2024 (16:00 Uhr)

Ein zweiter Förderaufruf startet am 15. November 2024 und ist bis zum 15. Januar 2025  (16:00 Uhr) geöffnet. 

Die Bewilligungsstelle ist ein durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beliehener Projektträger. Dieser wird durch die jeweiligen Förderaufrufe benannt. Für den ersten Förderaufruf ist Bayern Innovativ - Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH die Bewilligungsstelle. 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss. 

Es sind ausschließlich die Ausgaben für die Anschaffung, den Aufbau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung von Ladeinfrastruktur für E-Gütertransportfahrzeuge förderfähig.

Die Förderung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz festgeschrieben wird. Für KMU wird der Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöht.

Bei Erflüllung Innovativer Zusatzkriterien (gem. Abschnitt 5.5 der Förderrichtlinie) kann der Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöht werden. 

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen. 

Befristung

Die Bekanntmachung trat am 1. November 2023 in Kraft. Durch die Änderung der Förderrichtlinie vom 25. März 2024 wurde die Laufzeit vom 31. Dezember 2024 auf den 31. Dezember 2025 verlängert. 

Kontaktadressen

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0

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