Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - NKKTeil des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), KfW-Programm 444

Letzte Aktualisierung: 12.03.2025

Antragsberechtigte

  • Städte, Gemeinden, Landkreise
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzu­ord­nen sind

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammen­arbeit beantragen oder den Zuschuss weiter­leiten (z.B. an Stadt­werke, Kirchen, kommunale Wohnungs­unternehmen oder gemein­nützige Vereine / Stiftungen).

Verwendungszweck

Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir frei­willige Maß­nahmen, mit denen Sie Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen, Natur­oasen in inner­örtlicher oder Ortsrand­lage von Siedlungs­gebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Boden­funktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungs­leistungen und Personal­kosten.

Die Förderung besteht aus vier Modulen:

  • A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
  • B: Pflanzung von Bäumen
  • C: Schaffung von Naturoasen
  • D: Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

 

Antragstellung

Die Antragsstellung ist ab dem 05. März 2025 wieder bei der KfW möglich. 

 

Art und Höhe der Förderung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. 

Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die förderfähigen Personal­kosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 324.000 Euro (Module A bis D bei 90% Zuschuss).

Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchst­betrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sach­kosten für das Konzept - letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamt­kosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.

Hinweise

Das Bundesumweltministerium und die KfW setzen die im Jahr 2024 stark nachgefragte Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fort. Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

Mehrfachförderung

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. 

Befristung

Diese Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vom 10. Juli 2023 tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Sie wird im Rahmen der Erfolgskontrolle evaluiert. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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