Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - NKK Teil des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), KfW-Programm 444
Antragsberechtigte
- Städte, Gemeinden, Landkreise
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Verwendungszweck
Mit dem Zuschuss "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden Maßnahmen gefördert, die innerörtliche Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen und Naturoasen schaffen. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.
Die Förderung besteht aus drei Modulen:
- Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- Pflanzung von Bäumen
- Schaffung von Naturoasen
Antragstellung
Die Antragsstellung ist ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich.
Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).
Mehrfachförderung
Eine Kombination mit dem Zuschuss Energetische Stadtsanierung (KfW 432) ist möglich.
Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:
Befristung
Diese Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vom 10. Juli 2023 tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Sie wird im Rahmen der Erfolgskontrolle evaluiert.
Weitere Informationen im Internet
BMUV: Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz
KfW: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (weitere Informationen zur Antragstellung und Formulare)
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main