Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - NKKTeil des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), KfW-Programm 444
Antragsberechtigte
- Städte, Gemeinden, Landkreise
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Verwendungszweck
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
Die Förderung besteht aus vier Modulen:
- A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- B: Pflanzung von Bäumen
- C: Schaffung von Naturoasen
- D: Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Antragstellung
Die Antragsstellung ist ab dem 05. März 2025 wieder bei der KfW möglich.
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 324.000 Euro (Module A bis D bei 90% Zuschuss).
Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchstbetrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sachkosten für das Konzept - letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Hinweise
Das Bundesumweltministerium und die KfW setzen die im Jahr 2024 stark nachgefragte Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fort. Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Mehrfachförderung
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Befristung
Diese Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vom 10. Juli 2023 tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Sie wird im Rahmen der Erfolgskontrolle evaluiert.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44