Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe - BAW

Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für Schulungen sind:

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wer darf förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen?

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater

Wer ist für Coachings antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für Coachings sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wer darf förderfähige Coachings in Anspruch nehmen?

Unternehmensangehörige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gewerke verfügen, dürfen förderfähige Coachings in Anspruch nehmen.

Verwendungszweck

Mit der Förderrichtlinie Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe soll über die Laufzeit die Weiterqualifizierung von mindestens 45 000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen unterstützt werden. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie im gleichen Zeitraum mindestens 7 500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um die Handwerkerinnen und Handwerker zu entlasten und zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung freizusetzen. 

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Schulungen
    und / oder
  • ein Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

WICHTIG: Die Ausgaben für Schulungen und Coachingmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungs- bzw. Coachinganbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Sobald Schulungs- bzw. Coachinganbieter gelistet sind, können Sie die Liste auf der Webseite der BAFA (siehe Links unten) aufrufen.

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Über die Webseite der BAFA (siehe Links unten) können Sie Anträge mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 stellen.

Dafür steht Ihnen das elektronische Antragsformular zur Verfügung, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss (siehe Link unten).

Im Antrag sind neben den Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin u.a. die folgenden Angaben vorzunehmen:

  • Anzahl der Personen, die geschult werden sollen (ohne Coaching)
  • Durchführung eines Coachings
  • Höhe der voraussichtlich beanspruchten Fördermittel

Die Anforderungen an Dauer und Inhalt der Schulungen können Sie dem entsprechenden Merkblatt „Anforderungen an förderfähige Schulungen“ entnehmen.

Die Aufteilung Ihres gesamten Weiterbildungsbedarfs auf Förderanträge und damit die Anzahl der Anträge bestimmen Sie im Wesentlichen selbst. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie die für eine Förderung vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils einzeln oder in einem oder mehreren "Bündeln" beantragen und damit die entsprechende Förderung beantragen.

Der Antrag besteht aus:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eigenerklärung zu allen De-minimis-Beihilfen, die der Antragstellerin / dem Antragsteller im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährt wurden
  • Verschiedenen Eigenerklärungen

Wichtig: Nach Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, sondern erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid zugegangen ist.

Art und Höhe der Förderung

Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt. Nähere Informationen zum Fördergegenstand und –höhe können Sie dem Merkblatt zur Antragstellung entnehmen.

Hinweise

Aktueller Hinweis: 

Für dieses Programm ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort wieder möglich.

Befristung

Über die Webseite der BAFA können Sie Anträge mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 stellen.

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon+49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800

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