Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (BEG EM)KfW-Programme 297, 298
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Verwendungszweck
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Gefördert werden die Stufen:
- Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Antragstellung
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen.
Der Ablauf wird ausführlich von der KfW wie folgt beschrieben:
1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Spezialisten hinzu:
- eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“)
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie erstellt hat.
Gut zu wissen:
- Wenn das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen – zum Beispiel ein Bauunternehmen beauftragen. Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.
- Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
- Wichtig: Sie können die Fördermittel erst verbindlich einplanen, wenn Sie eine Zusage der KfW erhalten haben. Wenn Sie schon vorher starten, geschieht dies auf eigenes Risiko.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie:
- den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen,
- mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder
- die Immobilie kaufen.
4. Bestätigung einreichen
Haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie trat am 1. August 2024 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die Richtlinie vom 21. März 2024.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44