Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern - FöR-PrBNEProgramm des StMUV
Antragsberechtigte
- Einrichtungen, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB einschließlich Netzwerkarbeit engagieren
- staatlich anerkannte Umweltstationen
Verwendungszweck
Zweck der Zuwendung ist es, die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.
Antragstellung
Bewilligungsbehörde örtlich zuständigen Regierung.
Spätester Termin für die Vorlage von Förderanträgen bei den Regierungen ist – für das Förderjahr 2023 (Antragstellung Herbst 2022) und auch bis auf Weiteres für die Folgejahre – der jeweils 01.10. eines Jahres für das darauffolgende Förderjahr.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.
Hinweise
- Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt für Vorhaben, für die Mittel des Freistaates Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.
Befristung
Die Förderrichtlinie tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Telefon+49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon+49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon+49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon+49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222