Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - BEWErsetzt die Bundesförderung Wärmenetzsysteme 4.0 - WNS 4.0

Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig),
  • kommunale Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen,
  • kommunale Zweckverbände,
  • eingetragene Vereine und
  • eingetragene Genossenschaften.
  • Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie erfüllen.

Verwendungszweck

Gefördert werden Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu Netzen, die erneuerbar bzw. durch Abwärme gespeist werden. Zudem wird die Errichtung von neuen Wärmenetzsystemen gefördert, die ein niedriges Temperaturniveau und hohe Anteile erneuerbarer Energien oder eingekoppelter Abwärme aufweisen und die Einbindung saisonaler Großwärmespeicher und die Bereitstellung von Flexibilitätsoptionen für den Strommarkt.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert:

  • Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  • Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
  • Modul 3 - Einzelmaßnahmen
  • Modul 4 - Betriebskostenförderung

Mehr Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.

 

Antragstellung

Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die entsprechende Webseite ist unten verlinkt.

Anträge können ab dem 15. September 2022 elektronisch bei der Bewilligungsbehörde über die Internetseite des BAFA gestellt werden. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung, Studien und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderfähigkeit der Projektanträge nach pflichtgemäßem Ermessen. In jedem Fall ist ein Förderantrag vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Etwaig erforderliche Rechnungen, Belege etc. sind durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu testieren.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen sowie einen Investitionszuschuss nebst einer Förderung von Betriebskosten für Anlagen zur erneuerbaren Wärmebereitstellung, deren Betrieb eine Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber einer fossilen Wärmeerzeugung aufweist.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Mehr Informationen zu den einzelnen Modulen find Sie über die Links unten.

Befristung

Die Richtlinie trat am 15. September 2022 in Kraft. Ihre Geltungsdauer ist auf sechs Jahre begrenzt. 

Kontaktadressen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Telefon+49 (0) 6196-908-0
Fax +49 (0) 6196-908-800

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